AGB`s
1.1) Zwischen meinen Kunden und mir gelten für alle in Anspruch genommenen Dienstleistungen ausschließlich folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
1.2) Der Auftrag kommt entweder auf der Basis einer mündlichen Bestellung zustande oder auf der Basis einer schriftlichen Bestätigung. Der Auftrag ist mit der Bestätung von meiner Seite rechtlich verbindlich.
2.1) Bei einer Absage von Seiten des Auftraggebers innerhalb von 7 - 13 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% der Vegütung fällig.
2.2) Bei einer kurzfristigen Absage von Seiten des Auftraggebers 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 75% der Vergütung fällig.
2.3.) Bei einer Absage am Veranstaltungstag durch den Auftraggeber sind 100% der Vergütung sofort zu leisten.
3) Der Auftragnehmer und der Künstler sind in der Ausgestaltung und der Darbietung des Programms frei. Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Der Auftraggeber trägt Sorge für saubere, ordentliche und der Jahreszeit entsprechend beheizte Umkleideräume mit Spiegel. Auch hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen dass die Künstlerin vom Personal die benötigte Unterstützung erhält. Außerdem muss der Auftraggeber für die Sicherheit der Künstlerin sorgen (Glassplitter auf Tanzfläche, Diebstahl etc.) Der Auftraggeber ist verpflichtet eine ausreichende Musikanlage bereit zu stellen, die entweder MP3 anspielt oder USB fähig ist.
4) Der Auftraggeber und andere Personen dürfen ohne Einverständnis der Künstlerin von deren Darbietung keine Mitschnitte auf Ton- oder Bildträger, insbesondere Videoaufzeichnungen und Fotos vornehmen. Sollte dies die Künstlerin gestatten sind diese nur Privat zu nutzen. Jede Veröffentlichung, kommerzielle Nutzung wird strafrechtlich verfolgt.
5) Getränke und Speisen für die Künstlerin gehen auf Kosten des Auftraggebers, solange dies einen Wert von 40,- € je Tag nicht überschreitet.
6) Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Streichungen in der Vereinbarung und der Agbs des Künstlers sind nicht zulässig und gelten als nicht erfolgt.
7.1) Die Gage (Vegütung) ist unmittelbar nach der Veranstaltung in Bar (Bargeld) an die Künstlerin zu bezahlen. Die Künstlerin behält sich jedoch das Recht vor, kurz vor Eventbeginn die Vergütung zu kassieren. Meist ist dies jedoch nach Auftragsabschluss.
7.2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich über Art & Höhe der Vergütung an den Künstler, Dritten gegenüber stillschweigen zu bewahren.
8) Sollte der Künstler erkranken hat er für Ersatz Sorge zu tragen oder ein Gesundheitsattest vorzuweisen. Der Künstler ist von dieser Vereinbarung dann entbunden.
9) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eingetreten Umstand verlieren, bleibt der Rest der Vereinbarung unberührt.